KlientInneninformation
Damit Sie im Beratungszentrum Alleinerziehend vertraulich Beratung, Begleitung und Psychotherapie erhalten können, ist es notwendig, Daten zu speichern und zu verarbeiten. Wir machen dies ausschließlich zum Zweck unserer Zusammenarbeit mit Ihnen. Für diese Verarbeitung von personenbezogenen Daten holen wir Ihre explizite Zustimmung ein. Dieses Formular liegt im Beratungszentrum auf.
Personenbezogene Daten sind alle Daten, die Angaben über Ihre persönlichen Verhältnisse enthalten, wie zB Name, Adresse, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Geschlecht, e-Mailadresse, Telefonnummer, etc.
Auf Wunsch ist auch eine anonyme Beratung möglich – bitte beachten Sie, dass wir in einem solchen Fall nicht in der Lage sind, zu dokumentieren.
Die Fallbetreuung und Dokumentation durch die MitarbeiterInnen, sowie deren Hilfspersonen, erfolgt unter Wahrung der Verschwiegenheitspflicht und der Datenschutzgrundsatzverordnung.
Wir tauschen uns fallweise über unsere KlientInnen im Team aus und vergeben die Anfragen in Fallbesprechungen.
Kooperation & Entbindung von der Verschwiegenheit
In manchen Fällen ist die Vernetzung mit anderen Berufsgruppen hilfreich oder notwendig, um Sie gut zu betreuen. Eine solche Vernetzung erfolgt ausschließlich mit Ihrem Einverständnis und braucht eine Zustimmung zur Weitergabe Ihrer Daten. In manchen Fällen hilft es, sich auch über die Inhalte der Gespräche und Beratungen mit diesen KollegInnen auszutauschen. Das erfordert eine Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht durch Sie. Diese holen wir für jeden einzelnen Vernetzungsschritt oder mehrere konkrete Vernetzungsaktivitäten explizit bei Ihnen ein.
Freiwilligkeit
Das Beratungs- bzw. Psychotherapieangebot ist ein Angebot, bei dem die KlientInnen entscheiden, ob sie es annehmen wollen oder nicht. Die eigene Entscheidung, sich Hilfe zu holen bzw. anzunehmen, ist ein wichtiger Schritt in einem Veränderungsprozess. Obwohl die Verantwortung für ihr Handeln immer bei den KlientInnen bleibt, gibt es Grenzen und Bedingungen, die im Beratungszentrum Alleinerziehend als Voraussetzung für die Zusammenarbeit gesehen werden. Siehe Mitteilungspflicht.
Gesetzliche Mitteilungspflicht (Paragraph 37 B-KJHG 2013) Abs.1
Als Beratungszentrum unterliegen wir der gesetzlichen Mitteilungspflicht, dann, wenn sich der begründete Verdacht ergibt, dass Kinder oder Jugendliche misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht werden oder worden sind oder ihr Wohl in anderer Weises erheblich gefährdet ist, und wenn diese konkret erhebliche Gefährdung eines bestimmten Kindes oder Jugendlichen anders nicht verhindert werden kann. In einem solchen Fall erfolgt die Mitteilung an den örtlichen Kinder- und Jugendhilfeträger auch ohne Ihr Einverständnis. Zu unseren Qualitätsstandards zählt es aber, dass wir Sie immer über einen solchen Schritt informieren.
Sie haben das Recht, Beschwerde an die Datenschutzbehörde zu erheben, wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten durch uns dem geltenden Datenschutzrecht widerspricht, oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche in anderer Weise verletzt worden sind.